Was sollte man alles beachten?
Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen.
Die Todesfallaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, durchgeführt.
Für die Todesfallaufnahme sind folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverhalten.
Dank einer Kooperation mit den Notaren Rasteiger Mühl & Partner, können Sie auf deren Homepage Informationen zu den Themen „Todesfall“ und „Erben und Vererben“ downloaden.
| Klicken Sie auf das Logo oder unter www.notar-rasteiger.at |
Tag der Sonne
3. Mai - 10 bis 14 Uhr,
Sonnenpark der Stadtwerke Kapfenberg
4. Mai - 9 bis 12 Uhr,
Jugend am Werk, Wiener Straße 130a
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