Pensionsantrag nach einem Todesfall
Antrag auch nach dem Todesfall: Wie Sie Hinterbliebenen-Pensionen beantragen.
Wo Sie Ihre Anträge einbringen können:
Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenen-Pensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) können bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. In Kapfenberg ist das Bürgerbüro, Schinitzgasse 2, für Sie zuständig. Die Anträge können aber auch direkt bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Landesstelle) gestellt werden. Die Drucksorten erhalten Sie im Bürgerbüro.
Welche Unterlagen die Anträge benötigen:
Nützliche Info für Sie:
Auf Verlangen werden die Dokumente für Pensionsangelegenheiten von den zuständigen Behörden gebührenfrei ausgestellt (gem. § Paragraph 110 ASVG.).
Bürgerbüro
Schinitzgasse 2
8605 Kapfenberg
T 03862 22501 – 1444
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
07.30 – 18.00 Uhr
Freitag
07.30 – 14.00 Uhr