Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenpensionen
Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) können bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. In Kapfenberg beim Bürgerbüro, Schinitzgasse 2. Die Anträge können aber auch direkt bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Landesstelle) gestellt werden. Die Drucksorten erhalten Sie im Bürgerbüro.
Den Anträgen sind folgende Unterlagen (im Original) beizufügen:
Hinweis: Sämtliche Dokumente für Pensionsangelegenheiten werden über Verlangen der Antragsteller von den jeweils zuständigen Behörden gebührenfrei ausgestellt. (gem. § Paragraph 110 ASVG.)
| Bürgerbüro: | Schinitzgasse 2 |
| Montag bis Donnerstag, 07.30 – 18.00 Uhr | |
| Freitags 07.30 – 14.00 Uhr | |
| T 03862 22501 – 1228 |
Tag der Sonne
3. Mai - 10 bis 14 Uhr,
Sonnenpark der Stadtwerke Kapfenberg
4. Mai - 9 bis 12 Uhr,
Jugend am Werk, Wiener Straße 130a
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