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Der Pensionsantrag nach einem Todesfall Pensionsantrag nach einem Todesfall

Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) können bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. In Kapfenberg beim Bürgerbüro, Schinitzgasse 2. Die Anträge können aber auch direkt bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Landesstelle) gestellt werden. Die Drucksorten erhalten Sie im Bürgerbüro.

Den Anträgen sind folgende Unterlagen (im Original) beizufügen:

  • Geburtsurkunde des (der) Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des (der) Verstorbenen oder des Antragstellers
  • Todesbestätigung (vom Standesamt ausgestellt)
  • letzten Pensionsabschnitt des (der) Verstorbenen und des Antragstellers
  • Nachweise über die vom Verstorbenen zurückgelegten Versicherungszeiten (außer der (die) Verstorbene war bereits in Pension)
  • Geburtsurkunden und Schulbesuchsbestätigungen von Kindern, die noch im gemeinsamen Haushalt leben und noch nicht 18 Jahre alt sind

Hinweis: Sämtliche Dokumente für Pensionsangelegenheiten werden über Verlangen der Antragsteller von den jeweils zuständigen Behörden gebührenfrei ausgestellt. (gem. § Paragraph 110 ASVG.)

Bürgerbüro: Schinitzgasse 2
  Montag bis Donnerstag, 07.30 – 18.00 Uhr
  Freitags 07.30 – 14.00 Uhr
  T 03862 22501 – 1228



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Event

Tag der Sonne

3. Mai - 10 bis 14 Uhr,
Sonnenpark der Stadtwerke Kapfenberg

4. Mai - 9 bis 12 Uhr,
Jugend am Werk, Wiener Straße 130a

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