Verlassenschaft
Verlassenschaftsabhandlung
Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen. Die Todesfallaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, durchgeführt.
Für die Todesfallaufnahme sind folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:
- Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Personaldokumente des (der) Verstorbenen (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
- Sozialversicherungsnummer des (der) Verstorbenen (ist beim Notar anzugeben)
- Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
- letztwillige Verfügungen (Testament)
- letzte Pensionsabschnitte
- Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege (insbesondere Lebensversicherungspolizzen), Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Firmenbuchauszug, KFZ-Papiere usw.
- Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverhalten.
Dank einer Kooperation mit den Notaren Rasteiger Mühl & Partner, können Sie auf deren Homepage Informationen zu den Themen "Todesfall" und "Erben und Vererben" downloaden.
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