Pensionsantrag
Der Pensionsantrag nach einem Todesfall
Anträge auf Gewährung von Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) können bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. In Kapfenberg beim Bürgerbüro, Schinitzgasse 2. Die Anträge können aber auch direkt bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Landesstelle) gestellt werden. Die Drucksorten erhalten Sie im Bürgerbüro.
Den Anträgen sind folgende Unterlagen (im Original) beizufügen:
- Geburtsurkunde des (der) Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis des (der) Verstorbenen oder des Antragstellers
- Todesbestätigung (vom Standesamt ausgestellt)
- letzten Pensionsabschnitt des (der) Verstorbenen und des Antragstellers
- Nachweise über die vom Verstorbenen zurückgelegten Versicherungszeiten (außer der (die) Verstorbene war bereits in Pension)
- Geburtsurkunden und Schulbesuchsbestätigungen von Kindern, die noch im gemeinsamen Haushalt leben und noch nicht 18 Jahre alt sind
Hinweis: Sämtliche Dokumente für Pensionsangelegenheiten werden über Verlangen der Antragsteller von den jeweils zuständigen Behörden gebührenfrei ausgestellt. (gem. § Paragraph 110 ASVG.)
Bürgerbüro: Schinitzgasse 2
Montag bis Donnerstag, 07.30 - 18.00 Uhr
Freitags 07.30 - 14.00 Uhr
03862 22501 - 1228